Registrierung eines Zwingernamens

Registrierung eines Zwingernamens

Registrierung eines Zwingernamens

  1. Züchter

Ein Züchter ist derjenige, der für in seinem Haushalt (in einer Züchtergemeinschaft) geborene Jungtiere Stammbäume bei seinem Verein beantragt.

  1. Jungtiere – Wurf

Jedes im Haushalt (in der Züchtergemeinschaft) geborene Jungtier muss einen Zwingernamen und einen von seinem Verein autorisierten Stammbaum haben.

3. Zwingername

Ein Zwingername ist ein Kunstname, welcher vom CatManiac e.V. bei dem Dachverband WCF (World Cat Federation) beantragt und registriert, sowie dadurch 20 Jahre lang geschützt wird. Es müssen 3 Vorschläge (in der Reihenfolge ihrer Priorität) über das Anmeldeformular eingereicht werden.

Die eingereichten Vorschläge werden geprüft, ob bereits ähnlich klingende Zwingernamen registriert sind. Es dürfen keine Namen von irgendwelchen Personen (wegen des Namensrechts) – (außer des eigenen Namens), öffentlichen Einrichtungen, durch Copyright geschützte Schriftstücke (Romane, Novelle, Werke der Literatur, etc.) und keine Rassebezeichnungen (oder Teile von Rassenamen, z.B. „Coonies“, „Fold“, „British“) oder das Wort „Katze“ (in jeglicher Sprache) beantragt werden.

Darüber hinaus können folgende Wörter zur Zeit nicht registriert werden, weil sie bereits in vielen Variationen vergeben sind:

Angel, Amber, Baby/Babies, Bear, beast, best, Chen, Chubby, claws, cristal, crystal, Diamond, Engel, Fluffy, Furr, furry, Garden, gold, golden, Home, Honey, House, Jewel, King, Kingdom, Kitten, Kitty, Love, Lion, Magic, Mao, Marshmellow, Meow, Miao, Moon, Murr, pati, Paradise, paw, Pearl, perfect/purrfect, Pet/Pets, pinpin/pin pin, pouw, pride, Purr, qiqi/qi qi, Queen, Rainbow, Royal, Saphir, silver, Star, Sun/sunlight etc., sweet/sweetie/sweety, Tail, Tales, Tiger, Velvet, Xiao

Die Geschäftsstelle des CatManiac e.V. bestätigt dann den registrierten Zwingernamen mit der Übermittlung der Mitgliedsunterlagen.

Züchtern mit einem nachweislich registrierten Zwingernamen in einer anderen Organisation, die nun der WCF beitreten möchten, ist es erlaubt, ihren Namen zu behalten. Sollte der Zwingername woanders schon vergeben sein, muss die Länderkennzahl hinter dem Namen (z.B. *DE) angefügt werden. Dieser ist dann nicht mehr international, sondern nur entsprechend des Länderkennzeichens national geschützt.

Die Geschäftsstelle überprüft die Einmaligkeit des Zwingernamens nur innerhalb der WCF. Alle WCF-Zwingernamen ab dem Jahr 2001 sind auf der Website des Dachverbandes veröffentlicht. Ab diesem Zeitpunkt nicht veröffentlichte Namen sind automatisch für Züchter eines WCF-Vereins verfügbar.

Der Zwingername wird nach vollständiger Begleichung der Rechnung von der Geschäftsstelle des CatManiac e.V. an den Dachverband übermittelt. Ab Zahlungseingang sollte mit einer Wartezeit von mindestens 14 Tagen bis zur Registrierung gerechnet werden.
Während der Feiertage und Ferienzeit kann es u.U. ein wenig länger dauern.

Bei Rückfragen zum Zwingernamen wenden Sie sich an: zuchtbuchamt@catmaniac.de

Nach der Zeit von 20 Jahren muss die Registrierung vom Züchter unter Berücksichtigung der Gebühr zur Registrierung des Zwingernamens (gemäß der Gebührenordnung) verlängert werden.

  1. Schutz des Zwingernamens

Ein registrierter Zwingername bleibt 20 Jahre geschützt und kann nicht nochmals vergeben werden. Dies gilt auch für das Ausscheiden des Züchters aus der WCF.

  1. Übertragung eines Zwingernamens

Ein Zwingername kann von einem Züchter auf einen anderen Züchter nur mit einem von beiden Züchtern unterschriebenen Vertrag übertragen werden, welcher bei der Geschäftsstelle eingereicht werden muss. Im Falle des Todes eines Züchters muss der Erbe beglaubigt nachweisen, dass er der Erbe ist, um einen Zwingernamen übernehmen oder übertragen zu können.

  1. Züchtergemeinschaft

Ein Zwingername kann auch von 2 oder mehreren Züchtern gemeinsam beantragt werden, wenn diese eine Züchtergemeinschaft bilden. Es muss jedoch ein Hauptzüchter angegeben werden, welcher bei Auflösung der Züchtergemeinschaft den Zwingernamen behält. Die ausgeschiedenen Züchter müssen einen neuen Zwingernamen beantragen.

  1. Name der Katze

Der Name einer Katze besteht im Allgemeinen aus Vornamen und Zwingername. Der gesamte Name der Katze – Vorname und Zwingername – darf nicht länger als 40 Zeichen sein.

  1. Stellung des Zwingernamens

Der Zwingername kann vor oder nach dem Vornamen der Katze stehen. Sie müssen das bei der Beantragung des Zwingernamens angeben.

Beispiele:

Maccurl’s Mimi – Zwingername vor dem Vornamen der Katze

Mimi Maccurl – Zwingername nach dem Vornamen der Katze

Mimi of Maccurl – Zwingername nach dem Vornamen der Katze

Beachten Sie bitte, dass sie Präfix und Suffix des Zwingernamens angeben müssen und keine Abkürzungen verwenden.

Also nicht: v. Maccurl – sondern von Maccurl

Nicht v.d. Waldhöhe – sondern von der Waldhöhe

Präfix und Suffix werden bei der Länge des Namens der Katze mitgezählt.