FAQ zur Anmeldung

FAQ zur Anmeldung im CatManiac e.V.

Beim Vereinswechsel

Ich bin Züchter in einem anderen Katzenverein und möchte Ihrem Verein beitreten. Was ist zu tun?

Wenn Sie bereits einem anderen Katzenverein angehören, jedoch aus diversen Gründen wechseln möchten, bedarf es einer schriftlichen Kündigung bei Ihrem aktuellen Verein. Bei einem Vereinswechsel benötigen wir die Kündigungsbestätigung um sicherzustellen, dass nicht von 2 oder mehr Vereinen gleichzeitig Leistungen bezogen werden. Diese Bestätigung wird streng vertraulich behandelt.

Ich möchte gerne meinen bestehenden Zwingernamen übernehmen.

Bei einem bereits registrierten Zwingernamen (außerhalb des WCF e.V.) kann dieser übernommen werden, sollte er nicht bereits schon innerhalb des Dachverbandes vergeben worden sein. Es bedarf hier einer Zwingerregistrierung, deren Informationen und Formular nach erfolgter Anmeldung im CatManiac e.V. folgen. Einmalige Kosten für die Zwingerregistrierung: 20,00 EUR (inkl. MwSt.) + Porto. Der Zwinger ist innerhalb des WCF e.V. für 20 Jahre geschützt (auch nach Ausscheiden aus dem WCF) und muss nach diesem Ablauf kostenpflichtig verlängert werden.

Ich habe einen Zwingernamen, möchte aber einen neuen beantragen.

Ein neuer Zwingername kann gern beantragt werden. Es bedarf hier einer Zwingerregistrierung, deren Informationen und Formular nach erfolgter Anmeldung im CatManiac e.V. folgen. Einmalige Kosten für die Zwingerregistrierung: 35,00 EUR (inkl. MwSt.) + Porto. Der Zwinger ist innerhalb des WCF e.V. für 20 Jahre geschützt (auch nach Ausscheiden aus dem WCF) und muss nach diesem Ablauf kostenpflichtig verlängert werden.

Wird mein vorhandener Stammbaum des anderen Vereines anerkannt?

Grundsätzlich ja, es bedarf jedoch aufgrund unserer Angehörigkeit an einen internationalen Dachverband einer Prüfung/Kontrolle auf Richtigkeit z.B. der ausgestellten Farbbezeichnungen und Verpaarungen.

(Beispiel: Ein Tier als BKH deklariert entstanden aus einer Verpaarung zwischen BKH und Scottish Fold ist kein BKH, sondern ein Scottish Straight.)

Nach Prüfung durch das Zuchtbuchamt wird entschieden, ob dieser Stammbaum durch den CatManiac e.V. umgeschrieben werden muss. Dabei wird das Original-Exemplar des Stammbaums einbehalten, da für ein Tier nicht mehr wie 1 Stammbaum im Umlauf sein darf. Für nicht anerkannte Rassen/Fellfarben/Verpaarungen werden RIEX Stammbäume erstellt.

Ich habe aktuell einen Wurf. Kann ich diesen beim CatManiac e.V. melden?

Unsere Zuchtlinien besagen, dass eine Wurfmeldung bis zur maximal 12. Lebenswoche erfolgen muss. Sollte man sich noch in diesem Rahmen befinden können wir noch Stammbäume ausstellen. Über diesen Zeitraum hinaus muss die späte Wurfmeldung beim Zuchtbuchamt begründet werden.

Werden die Titel meiner Katzen vom CatManiac e.V. übertragen?

Sollte der vorherige Verein bereits Titelurkunden erstellt haben, werden diese vom CatManiac e.V. übernommen. Anders sieht es aus, wenn noch keine Urkunden bestehen sondern nur Titelpunkte gesammelt wurden. Als Verein mit Dachverband dem WCF e.V. müssen die Ausstellungsrichtlinien für die einzelnen Titel beachtet werden. Selbst bei Besuchen von Ausstellungen bei anderen (freien) Vereinen, müssen die Regeln des angehörigen Vereines befolgt werden. Diese sind jederzeit auf der Homepage einsehbar.

Muss ich die Mitglieds-Gebühr trotzdem bezahlen, obwohl ich diese bei meinem bisherigen Verein für dieses Jahr bereits entrichtet habe?

Bei einem Vereinswechsel bezieht der Züchter Leistungen bei seinem angehörigen Verein. Ohne Zahlung der Mitgliedschaft können keine Leistungen in Anspruch genommen werden.

Ich melde mich z.B. im September beim CatManiac e.V. an. Zahle ich dann die anteilige Jahresgebühr?

Bei einem Vereinswechsel bezieht der Züchter Leistungen bei seinem angehörigen Verein. Ohne Laut unserer Gebührenordnung kostet das 1. Jahr der Mitgliedschaft 60,00 EUR. Ab dem 01.07. eines Jahres verringert sich die Gebühr auf 45,00 EUR. Dazwischen gibt es keine anderen Regelungen. Das heißt, auch bei Anmeldung kurz vor Ende des Jahres wird die Jahresgebühr ab dem 01.07. von 45,00 EUR fällig.

Wichtig: Laut unserer Satzung gilt als Vereinsjahr/Geschäftsjahr das Kalenderjahr, nicht der Zeitpunkt der Anmeldung. Die Gebühr zur Mitgliedschaft wird also zum Zeitpunkt der Anmeldung fällig, eine erneute Forderung erfolgt dann zum Jahreswechsel und gilt dann für das gesamte Kalenderjahr.der Mitgliedschaft können keine Leistungen in Anspruch genommen werden.

Neuanmeldung als Züchter

Ich möchte anfangen zu züchten und mich im CatManiac e.V. anmelden.

Was ist zu tun?

Wenn Sie sich unserer Züchter-Community anschließen möchten, sollte es ein Zuchtziel geben. Soll gezüchtet werden weil die Katze unbedingt einmal werfen soll oder haben Sie Ziele und Pläne vor Augen? Pro und Contra einer seriösen Zucht sollten Sie gewissenhaft abwägen. Vor einer Anmeldung erwarten wir, dass Sie sich mit unseren Haltungs- Ausstellungs- und Zuchtrichtlinien und auch mit unserer Vereinssatzung auseinandersetzen. Diese akzeptieren Sie mit Ihrer Mitgliedschaft und tragen die Verantwortung bei etwaigen Verstößen, die zu Sanktionen oder einem Vereinsauschluss führen können.

Wie kann ich Mitglied im CatManiac e.V. werden?

Es gibt 2 Anmeldemöglichkeiten. Entweder bequem über das Online-Formular oder das Mitgliedschaftsformular zum selbst Ausdrucken. Bei letzterem muss dieses vollständig ausgefüllt per Mail oder auf postalischem Wege an CatManiac e.V. gesendet werden. Nach erfolgter Prüfung durch unseren Vorstand erhalten Sie die Rechnung zu Ihrer Mitgliedschaft sowie Informationen zu weiteren, erforderlichen Schritten.

Was ist noch für die Anmeldung wichtig?

Als angemeldeter Züchter benötigen Sie einen Zwingernamen, umgangssprachlich auch „Catteryname“ genannt. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine E-Mail mit dem Zwingerregistrierungsformular, welches mit 3 Vorschlägen von Zwingernamen eingescannt an uns zurückgesendet werden muss. Achtung: Es gelten einige Regeln für die Vergabe des Zwingernamens. Informationen diesbezüglich entnehmen Sie dem beiliegenden Schreiben der E-Mail. Einmalige Kosten für die Zwingerregistrierung: 20,00 EUR (inkl. MwSt.) + Porto. Der Zwinger ist innerhalb des WCF e.V. für 20 Jahre geschützt (auch nach Ausscheiden aus dem WCF) und muss nach diesem Ablauf kostenpflichtig verlängert werden.

Wichtig: Ohne eine Zwingerregistrierung können keine Stammbäume und Titelurkunden beantragt werden.

Welche Kosten kommen als Züchter im CatManiac e.V. auf mich zu?

Das 1. Jahr der Mitgliedschaft als Züchter (Vollmitglied) kostet 60,00 EUR. Bei Anmeldung ab dem 01.07. des Jahres verringert sich die Gebühr auf 45,00 EUR. Das Vereinsjahr ist das Kalenderjahr – unabhängig vom Zeitpunkt der Anmeldung. Beispiel: Wenn die Mitgliedschaft im September beginnt, sind 45,00 EUR fällig für den Zeitraum Sept.-Dezember. Zum kommenden Jahreswechsel ist die Gebühr für das 2. Jahr der Mitgliedschaft in Höhe von 45,00 EUR fällig (Jan.-Dez.).

Als Züchter kommen noch einmalige Kosten der WCF Zwingerregistrierung für den Catterynamen in Höhe von 20,00 EUR (inkl. MwSt.) + Porto auf Sie zu. Der Zwinger ist innerhalb des WCF e.V. für 20 Jahre geschützt (auch nach Ausscheiden aus dem WCF) und muss nach diesem Ablauf kostenpflichtig verlängert werden.

Die leistungsbezogenen Kosten wie Stammbäume und Urkunden entnehmen Sie bitte unserer Gebührenordnung, die jederzeit auf der Homepage einzusehen ist.

Wie kann ich meine Gebühren begleichen?

Es gibt 2 Möglichkeiten die Gebühren zu begleichen. Entweder durch ein erteiltes SEPA-Lastschrift-Mandat oder per Überweisung/Vorkasse. Bei Zahlungswunsch per SEPA wird die erste Zahlung trotzdem als Überweisung/Vorkasse gefordert. Nach erfolgter Zahlung kann dann die Zahlungsmethode Lastschrift angewandt werden. Bei einer Rücklastschrift werden gemäß unserer Gebührenordnung 5,00 EUR zusätzlich zur offenen Forderung in Rechnung gestellt.

Zusätzlich erlischt bei einer Rücklastschrift die Zahlungsmethode Lastschrift und wird automatisch auf Vorkasse umgestellt.

Andere Zahlungsmethoden wie Rechnung, PayPal & Co. sind nicht möglich.

Meine Katze wurde erfolgreich gedeckt. Was muss ich tun?

Wenn Sie festgestellt haben, dass Ihre Katze trächtig ist, muss VOR der Geburt eine Deckmeldung erfolgen. Diese kann online oder über das Deckformular eingereicht werden. Hierbei übermitteln Sie uns bereits die Stammbäume der Elterntiere.

Eine Deckmeldung ist zwingend erforderlich (auch bei Trächtigkeitsabbruch) und ist Voraussetzung für eine Wurfmeldung.

Wann und wie kann ich für meinen Wurf Stammbäume beantragen?

Nach erfolgreicher Geburt empfehlen wir bis zur 10. Woche die Wurfmeldung zu machen, diese kann maximal noch bis zu 12. Lebenswoche der Kitten erfolgen. Nach erfolgter Deckmeldung mit Einreichung der Stammbäume erhalten Sie Zugangsdaten zu Ihrem persönlichen Online-Portal, wo Sie die Wurfmeldung tätigen können. Wir erhalten dann automatisch eine Information und erstellen die Stammbäume für Sie.

Vor dem Versand erhalten Sie per E-Mail eine Vorlage der Stammbäume zur Kontrolle. Eine Neuerstellung der Stammbäume aufgrund von später aufgefallenen Fehlern, wird Ihnen erneut in Rechnung gestellt.

Muss ich als Züchter mit meinen Katzen auf eine Ausstellung?

Wir haben als CatManiac e.V. keinen Ausstellungszwang.
Ein Besuch einer Rassekatzenausstellung wird von unserer Seite aus jedoch empfohlen. Solch eine Ausstellung ist mehr als nur augenscheinliche Show.

Auf dieser sind zahlreiche, ausgebildete Richter vertreten die Ihnen eine unabhängige Einschätzung der Stärken und Schwächen Ihrer Rassekatze mitteilen.

Sie erhalten Informationen über die Zuchttauglichkeit der Katze sowohl Tipps für die Auswahl des richtigen Verpaarungspartners. Beispiel: Ist das Fell einer weiblichen BKH etwas zu lang und die typische Unterwolle nicht wirklich ausgeprägt, bedarf es einen Kater, der diese „Mängel“ in Hinsicht auf den Rassestandard ausgleicht.

Außenstehende, erfahrene Richter sind in der Einschätzung einer „fremden“ Katze oft objektiver und sachlicher und haben einen ganz anderen Blickwinkel als der Besitzer selbst, der seine Katze natürlich als für ihn als „perfekt“ empfindet.