Ausschlusskriterien für die Zucht

Ausschlusskriterien für die Zucht

Aus gegebenen Anlässen, haben wir uns dafür entschieden zu erklären, unter welchen Voraussetzungen eine Aufnahme als Neu-Züchter in unserem Rassekatzen-Verein unmöglich ist.

1. „Nur die Katze hat einen Stammbaum, vom Kater haben wir nur einen Impfpass. Wie können wir für Kitten die Stammbäume beantragen?“
Uns erhalten laufend Nachrichten, in denen z.B. nur ein Elternteil einen Stammbaum besitzt – und für die Kitten Stammbäume benötigt werden.

Grundsätzlich gibt es hier nur eine Ahnentafel von nur 1 Elterntier. Ein Stammbaum besitzt Daten von mindestens 4 Generationen. Da es hier nicht für beide Eltern einen Stammbaum gibt, kann hier auch nichts eingetragen werden.
Folglich können keine Stammbäume erstellt werden, da es nicht von BEIDEN Elterntieren einen Abstammungsnachweis gibt.

2. „Meine Katzen haben keinen Stammbaum, aber sie sind reinrassig, weil ihre Eltern Stammbäume besitzen. Eine Kopie liegt mir sogar vor. Kann ich nun für meine Katzen nachträglich bei Ihnen einen Stammbaum beantragen?“
Hier gibt es mindestens 2 pauschale Gegenargumente für eine Rassekatzenzucht. Erstens: Derjenige, der die Katzen verkauft hat, hat die Elternkatzen von einem seriösen Vereinszüchter (wohlmöglich) als Liebhabertiere gekauft, hat sie nicht kastrieren lassen und züchtet mit diesen weiter. Es herrscht die Gefahr, dass dieser vom Züchter gar keine Zuchterlaubnis mit diesen Tieren hat und sich je nach Inhalten des Kaufvertrags sogar strafbar macht. Zweitens: Für das Beantragen der Stammbäume ist der Züchter selbst bis zur 12. Lebenswoche der Kitten zuständig. Bei Besitzerwechsel oder Verfallen der Frist können nachträglich keine Stammbäume erstellt werden.

3. „Ich bin bereits in einem Zuchtverein. Beide Elterntiere haben auch einen Stammbaum und die Kitten stehen kurz vor dem Auszug. Nun haben wir die Meldefrist von 8 oder 12 Wochen verpasst.
Können wir bei Ihnen nachträglich die Stammbäume für die Kitten bekommen?“
Jeder Verein hat, sollte er keinem Dachverband angeschlossen sein, seine eigenen, individuellen Regeln, die man mit einer Mitgliedschaft akzeptiert hat. Bei uns beträgt die Meldefrist für Stammbäume für einen Wurf bis zur maximal 12. Lebenswoche. Anschließend können, dürfen und werden wir auch keine Stammbäume erstellen.

4. „Ich habe meine Katze(n) vom Züchter mit allen Papieren.
Nun möchten wir züchten. Wie ist der Ablauf zur Anmeldung bei Ihnen?“

Grundsätzlich ist die Frage hier nicht verkehrt und berechtigt. Wer jedoch im Besitz von Katzen von einem Vereinszüchter ist, der sollte, wenn nicht bereits vertraglich geschehen, mit seinem Züchter abklären, ob es eine Zuchtoption für seine Tiere gibt. Zur Anmerkung: Liebhabertiere kosten i.d.R. 650-900€, der Zuchtpreis für Katzen liegt je nach Rasse mit 1200-2000 EURO deutlich über diesem. Sollte im Kaufvertrag die Zucht mit diesen Tieren ausgeschlossen sein, so ist eine Zucht mit den erworbenen Katzen nicht möglich. Der Zuchtausschluss kann vom Züchter aus persönlichen oder wichtigen genetischen Gründen untersagt werden. Gelegentlich sprechen Vereine in besonderen Fällen (aus genetischen oder rassespezifischen Gründen) ein Zuchtverbot von einigen Tieren aus und vermerken diesen auch im Stammbaum. In so einem Fall nehmen wir solche Stammbäume und damit Zuchttiere nicht an.